FAQ
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen zum Verkehrsrecht?
Bitte benachrichtigen Sie zu jedem unverschuldeten Unfall die Polizei und lassen Sie sich ein Aktenzeichen aushändigen. In der Folge melden Sie sich unverzüglich bei mir und ich koordiniere Sie zu einem fachkundigen Sachverständigen. In diesen Fällen haben Sie einen kostenfreien Anspruch auf einen Rechtsbeistand und einen Gutachter. Nach dem fertiggestellten Gutachten werde ich Ihre Forderungen vollumfänglich zu Ihren Gunsten geltend machen.
Bitte beachten Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist und melden Sie sich umgehend bei mir in der Kanzlei, damit wir ausreichend Zeit haben, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Bitte beachten Sie die Rechtsmittelfristen und melden Sie sich umgehend bei mir in der Kanzlei, damit wir ausreichend Zeit haben, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.
Häufig gestellte Fragen für Arbeitsrecht?
In zahlreichen Fällen ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages unwirksam. Jede Kündigung stellt einen Einzelfall dar und bedarf einer konkreten Prüfung der Rechtmäßigkeit. Bitte beachten Sie die Ausschlussfristen im Arbeitsrecht und melden sich unverzüglich.
Sie müssen innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht auf Feststellung klagen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst ist, § 4 S. 1 KSchG. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam, § 7 KSchG.
In jedem Sachverhalt kommt es zu Abweichungen und wir müssen dies je nach Einzelfall beurteilen. Bitte melden Sie sich frühzeitig, damit wir Ihren Fall einschätzen können.
Mandantenorientiertes Agieren, persönliche Ansprechbarkeit und Erreichbarkeit. Natürlich auch Flexibilität, Fachwissen und ein Repertoire an Erfahrung.
Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht?
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren erhalten Sie leider keine Akteneinsicht. Die Akteneinsicht wird lediglich Ihrem Rechtsanwalt gewährt. Wir bitten Sie keine Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden zu tätigen. Jedwede Aussagen können und werden im Ermittlungsverfahren zu Ihren Lasten verwendet.
Wir bitten Sie keine Aussagen gegenüber Ermittlungsbehörden zu tätigen. Jedwede Aussagen können und werden im Ermittlungsverfahren zu Ihren Lasten verwendet.
Sobald Ermittlungen gegen Sie vorliegen, können und dürfen Sie einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens kontaktieren. Als Rechtsanwalt können wir Sie vor gravierenden Folgen einer Verurteilung schützen und Ihr Führungszeugnis vor möglichen Einträgen bewahren.
Indem Sie im Ermittlungsverfahren keine Aussage tätigen und unmittelbar einen Rechtsbeistand kontaktieren.
Sie haben das Recht auf einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens. Im Grundsatz gilt der Grundsatz des Strafverfahrens -in du bio pro reo – lassen sich Zweifel an der Schuld des Angeklagten nicht beheben, so ist er freizusprechen.
Häufig gestellte Fragen zum Mietrecht?
Wir erstellen natürlich individuelle Mietverträge, die sich Ihren Umständen entsprechend anpassen.
Zunächst müssen wir prüfen, ob die ausgesprochene Kündigung wirksam ist. In der Folge können wir gerne gegen die unwirksame Kündigung vorgehen.
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nach dem Einzelfall zu beurteilen und ist an hohe Voraussetzungen geknüpft. Falls Sie eine unwirksame Kündigung aussprechen, kann sich der Auszug Ihres Mieters erheblich verzögern.
Dies lässt sich lediglich nach dem Einzelfall beurteilen und bedarf einer expliziten Erstberatung in unseren Räumlichkeiten.
Allgemeine Fragen?
Sobald Sie uns eine Anfrage senden, melden wir uns innerhalb 24 Stunden.
Wir beraten Sie umfassend und begleiten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Gerne können Sie unser Kontaktformular auf der Website nutzen oder uns auf den gewöhnlichen Kommunikationswegen erreichen.
Oben rechts auf der Website oder jeweils ganz unten auf jeder Unterseite.